Allgemeine GeschäftsbedingungenMaklervertragUnsere Tätigkeit ist auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Mit Inanspruchnahme derMaklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund desumseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu dennachfolgenden Bedingungen zustande.Die Pflichten des Maklers ergeben sich aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag,dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung und dem Gesetz zur Regelung desRechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.AngebotDas umseitige Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich. Es wurde nach Angabendes Eigentümers erstellt. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung bzw. -verpachtung bleibt vorbehalten.Der Auftraggeber verpflichtet sich, Angebote und Mitteilungen von uns auf jeden Fallvertraulich zu behandeln und diese nicht ohne schriftliche Zustimmung von uns an Dritteweiterzugeben.Zahlungsbedingungen/ProvisionDer Honoraranspruch des Maklers entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des Vertrages.Mitursächlichkeit für das Zustandekommen des Vertrages genügt. Der Provisionsanspruchentsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Drittenweitergibt und dieser den Vertrag abschließt.Dem Makler muss von einem Vertragsabschluss nach Beendigung des Auftrages unverzüglichunter Angabe des Objektes, der Vertragspartner und des Kaufpreises Mitteilung gemachtwerden.Die vom Käufer zu zahlende Gebühr beträgt zurzeit 5 % vom Kaufpreis zuzüglich dergesetzlichen MwSt., bei einer Anpachtung entspricht sie einer Jahrespacht zuzüglich dergesetzlichen MwSt. - sofern das umseitige Angebot keinen anderen Provisionssatz aufweistbzw. Vereinbarungen zwischen Käufer/Pächter und Makler nichts anderes besagen.Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Vertrages zur Zahlung fällig.Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritteiner auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts oder aussonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.Der Provisionsanspruch wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zueinem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglichvereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot abweicht.HaftungDie umseitige bzw. beigefügte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben desVerkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb fürderen Richtigkeit keine Haftung übernehmen. Haftung wird nur für Vorsatz und grobeFahrlässigkeit übernommen.SonstigesHiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Rechts- und Steuerrechtsberatungdurch den Makler durchgeführt wird.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit derverbleibenden Vorschriften nicht berührt.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Nord Agrar Wirtschaftsdienste Jens Wilken.