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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maklervertrag

Unsere Tätigkeit ist auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.
Die Pflichten des Maklers ergeben sich aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag, dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung und dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Angebot

Das umseitige Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich. Es wurde nach Angaben des Eigentümers erstellt. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung bzw. -verpachtung bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Angebote und Mitteilungen von uns auf jeden Fall vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne schriftliche Zustimmung von uns an Dritte weiterzugeben.

Zahlungsbedingungen / Provision

Der Honoraranspruch des Maklers entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit für das Zustandekommen des Vertrages genügt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Vertrag abschließt.
Dem Makler muss von einem Vertragsabschluss nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, der Vertragspartner und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
Die vom Käufer zu zahlende Gebühr beträgt zurzeit 5 % vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen MwSt., bei einer Anpachtung entspricht sie einer Jahrespacht zuzüglich der gesetzlichen MwSt. – sofern das umseitige Angebot keinen anderen Provisionssatz aufweist bzw. Vereinbarungen zwischen Käufer/Pächter und Makler nichts anderes besagen.

Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Vertrages zur Zahlung fällig. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot abweicht.

Haftung

Die umseitige bzw. beigefügte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen. Haftung wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen.

Sonstiges

Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Rechts- und Steuerrechtsberatung durch den Makler durchgeführt wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Nord Agrar Wirtschaftsdienste Jens Wilken.

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